Verlassenschaftsverfahren in Wörgl, Tirol

Mag. Markus Müller

Beim Ableben eines geliebten Menschen müssen, auch wenn es schwerfällt, einige Dinge erledigt werden. Dazu zählt der geregelte Übergang des Vermögens auf die Erben und das dafür notwendige Verlassenschaftsverfahren beim Notar. Denn Erbe ist jemand erst, wenn dieser vom Gericht festgestellt wurde.


Todesfall und Verlassenschaftsabhandlung im Bezirk Kufstein

In jedem Todesfall wird vom zuständigen Gericht ein Notar als Gerichtskommissär bestellt. Auch wir vom Notariat Mag. Markus Müller wickeln für das Gericht Verlassenschaftsverfahren bzw. Verlassenschaftsabhandlungen in Wörgl in Tirol ab. Das bedeutet, als Notar ermitteln wir die Erben und führen mit den Angehörigen des Verstorbenen die Todesfallaufnahme durch. Das verschafft uns den Überblick über die mögliche Erbfolge und das Vermögen des Verstorbenen.

 

Unsere Kanzlei ist zuständig für Sterbefälle der Monate Jänner, März, Mai, Juli, September und November, wenn die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in einer der nachstehenden Gemeinden hatte:

  • Angath

  • Angerberg

  • Breitenbach am Inn

  • Kirchbichl

  • Kundl

  • Mariastein

  • Wildschönau

  • Wörgl

Unparteilichkeit und Diskretion - in jedem Fall

Zudem sichern wir, falls erforderlich, das hinterlassene Vermögen und informieren alle Beteiligten über ihre Rechte. Wir garantieren Ihnen bei jedem Verlassenschaftsverfahren Verschwiegenheit, Unparteilichkeit und Vertraulichkeit. Bei möglichen Streitfällen ist es uns ein Anliegen, die bestmögliche Lösung im Einvernehmen aller Beteiligten zu finden.

Unsere Leistungen bei Verlassenschaftsverfahren:

  • Termin zur Todesfallaufnahme
  • Ermittlung der Erben und des hinterlassenen Vermögens
  • Entgegennahme der Erbantrittserklärungen
  • Vermögensaufstellung & Vermögensaufteilung
  • Eventuelle Sicherung des Vermögens
  • Beratung & Mitwirkung bei Erbübereinkommen

 

Wir wickeln alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Sinne des Verstorbenen ab und übertragen das Vermögen an die rechtmäßigen Erben. Auf Wunsch führen wir das Ergebnis der Verlassenschaft im Grundbuch auf.

 

Haben Sie Fragen zu Verlassenschaftsabhandlungen?

Rufen Sie uns an! Wir sind für Sie da.

 

Ihr Notariat Mag. Müller für Verlassenschaftsabhandlung in Wörgl